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BVerwG, 19.02.1998 - 9 B 192.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rückkehr nach Togo als ein politisches Verfolgungsrisiko mit der Möglichkeit einer menschenrechtswidrigen Behandlung als grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.10.1997 - 25 B 97.30601
- BVerwG, 19.02.1998 - 9 B 192.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.10.1997 - 9 B 803.97
Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 9 B 192.98
Soweit die Beschwerde die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig hält, ob die bloße Asylantragstellung für die Klägerin bei der Rückkehr nach Togo ein "politisches Verfolgungsrisiko im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG" darstellt und ob sie deshalb "mit menschenrechtswidriger Behandlung" rechnen muß, ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) damit schon deshalb nicht dargetan, weil es sich dabei um eine von den Tatsacheninstanzen zu beantwortende Frage tatsächlicher Art handelt, die einer Klärung im Revisionsverfahren nicht zugänglich ist (vgl. hierzu im einzelnen den Beschluß des Senats vom 6. Oktober 1997 in dem Verfahren BVerwG 9 B 803.97 zu entsprechendem Vorbringen der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin).